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 © Helmut Meisl

 Firmung
Diese Seite als Druckausgabe







Wichtige Hinweise zur Firmung

Allgemeine Hinweise rund um das Patenamt und sonstige Erfordernisse rund um die Firmung.

Die Firmkarte (= Bestätigung über die Teilnahme am Firmunterricht) ist als Voraussetzung für die Firmung mitzubringen. Es werden nur Firmlinge zugelassen, die die Firmkarte vorweisen können. Firmkarten sind nur gültig, wenn sie vollständig ausgefüllt und mit dem Pfarr- bzw. Internatssiegel versehen sind.

Die Firmpaten müssen römisch-katholisch, mindestens 16 Jahre alt, selbst gefirmt sein und ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmendem Amt entspricht. Vater oder Mutter des Firmlings können nicht Pate sein. Die Firmlinge bedürfen aber nicht eines Paten, um das Firmsakrament zu empfangen. Es ist sinnvoll, dass der Taufpate auch als Firmpate fungiert.

Das Sakrament der Firmung wird innerhalb der Messfeier gespendet. Firmlinge und Paten mögen spätestens 20 Minuten vor Beginn anwesend sein.





Autor / Quelle: Erzdiözese Salzburg

Beitrag online bis 15.5.2019 (danach über Archiv weiterhin abrufbar)
P 20 (27.2.05 - 27.02.05 - ) / 49 / 932